top of page
  • Wofür brauche ich einen Energieberater?
    Ein Energieberater hilft, den energetischen Zustand eines Gebäudes zu bewerten, Energieeinsparpotenziale zu ermitteln und passende Sanierungsmaßnahmen zu planen. Zusätzlich unterstützt er bei der Beantragung von Fördermitteln und sorgt dafür, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden.
  • Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?
    Der iSFP ist ein detailliertes Dokument, das eine langfristige Planung von energetischen Sanierungen ermöglicht. Er zeigt auf, welche Maßnahmen sinnvoll sind, wie sie umgesetzt werden können und welche Einsparungen erzielt werden. Dabei berücksichtigt er auch mögliche Förderprogramme.
  • Welchen finanziellen Nutzen habe ich durch einen iSFP?
    Wenn ein iSFP vorhanden ist, gibt es zudem einen höheren Fördersatz. Mit einem iSFP wird pro Wohneinheit 20% von einem Investitionsvolumen von 60.000€ gefördert (= 12.000€ Förderung). Ohne iSFP werden lediglich 15% von 30.000€ Investitionsvolumen pro Wohneinheit gefördert (= 4.500€ Förderung). Durch einen iSFP können Sie zusätzlich Energiekosten sparen, indem Sie Maßnahmen gezielt umsetzen.
  • Was ist eine Einzelmaßnahme im iSFP?
    Eine Einzelmaßnahme ist eine spezifische, klar definierte Sanierungsmaßnahme, die unabhängig von einer Komplettsanierung durchgeführt werden kann, z. B. der Austausch von Fenstern oder die Dämmung des Daches.
  • Wofür brauche ich einen iSFP?
    Ein iSFP bietet eine klare und strukturierte Sanierungsstrategie. Er dient als Leitfaden für Hausbesitzer, die Energieeffizienz ihres Gebäudes schrittweise zu verbessern, und stellt sicher, dass Maßnahmen sinnvoll geplant und umgesetzt werden. Zudem trägt der iSFP dazu bei einen höheren Fördersatz zu erhalten (siehe „welchen finanziellen Nutzen habe ich durch einen iSFP?“)
  • Wird der iSFP gefördert?
    Ja, der iSFP wird mit bis 650€ (Ein— oder Zweifamilienhäuser) durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Bei anderen Arten von Wohngebäude können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen und wir können Ihnen detailliert die Förderhöhen erläutern.
  • Welche Heizungen werden bei einem Heizungstausch gefördert?
    Mit dem Zuschuss wird der Einbau von effizienten Heizungs­anlagen und Anlagen der Heizungs­unterstützung sowie den An­schluss an ein Gebäude- oder Wärme­netz gefördert. Dazu gehören Der Kauf und die Installation von: solar­thermischen Anlagen Bio­masse­heizungen elektrisch ange­triebenen Wärme­pumpen Brenn­stoff­zellen­heizungen wasser­stoff­fähigen Heizungen innovativer Heizungs­technik auf Basis erneuer­barer Energien der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz Ausgaben für eine provi­sorische Heiz­technik bei einem Heizungs­defekt die Fach­planung und Bau­begleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz die akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker die Kosten für vorbereitende und wiederherstellende Maßnahmen (Umfeldmaßnahmen)
  • Wie hoch beträgt die Förderung bei Heizungen?
    Die Grundförderung beträgt 30% des Investitionsvolumen. Maximal ist bis zu 70% des Investitionsvolumen Förderbar. Das maximale Investitionsvolumen richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten. 30 000 Euro für die erste Wohneinheit jeweils 15 000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit jeweils 8 000 Euro ab der siebten Wohneinheit
  • Welche Energieausweise gibt es und wann brauche ich diese?
    Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Verbrauchsausweis: Basierend auf dem tatsächlichen Energieverbrauch des Gebäudes. Bedarfsausweis: Basierend auf dem berechneten Energiebedarf des Gebäudes. Ein Energieausweis ist erforderlich, wenn ein Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet wird.
  • Welchen Energieausweis benötige ich?
    Der benötigte Energieausweis hängt vom Alter und Zustand des Gebäudes ab. Bedarfsausweis: Neubau Wohngebäude mit max. 4 Wohneinheiten und Bauantrag vor 01.11.1977 Wohngebäude mit max. 4 Wohneinheiten und ohne Sanierung nach WSchV von 1977. Bedarfs- oder Verbrauchsausweis: Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten Wohngebäude mit max. 4 Wohneinheiten und Bauantrag nach 01.11.1977 Wohngebäude mit max. 4 Wohneinheiten und mit Sanierung nach WSchV von 1977
  • Was ist eine Baubegleitung?
    Die Baubegleitung umfasst die fachliche Unterstützung durch einen Energieberater während der Umsetzung energetischer Sanierung. Dazu gehört die Kontrolle der Arbeiten, Beratung zur Qualitätssicherung und die Abstimmung mit den ausführenden Handwerkern. Sie ist erforderlich, um die Förderung von der BAFA oder der KfW abzurufen.
  • Wofür brauche ich eine Baubegleitung?
    Eine Baubegleitung stellt sicher, dass energetische Maßnahmen fachgerecht umgesetzt werden und die geplanten Einsparziele erreicht werden. Zudem können durch die Baubegleitung Fehler und damit verbundene Mehrkosten vermieden werden. Sie ist außerdem Voraussetzung für die Förderprogramme der BAFA und der KfW.
bottom of page